Warum einen Makler beauftragen?
Der Immobilienmakler hat die Funktion eines Mittlers, der Verkäufer bzw. Vermieter und Interessent mit deren jeweiligen teils widerstreitenden Interessen zusammenführt; er wird in der Regel für beide Parteien gleichzeitig tätig und ist nicht Interessenvertreter nur einer Partei.
Der Makler als Fachmann kann die Angemessenheit und Realisierbarkeit der jeweiligen Wünsche und Interessen der beteiligten Parteien kompetent beurteilen und beratend darauf hinwirken, dass sich die jeweiligen Zielsetzungen am Machbaren orientieren.
Somit hilft Ihnen ein kompetenter und seriöser Immobilienmakler, Ihre eigenen Wünsche an dem realistisch erzielbaren Ergebnis abzugleichen und Ihr Kauf-/Mietobjekt so am Markt anzubieten, dass es auch Nachfrage erzielt und nicht unter Wert verkauft wird oder, weil zu teuer angeboten, zu einem stadtbekannten "Ladenhüter" avanciert.
Aus Sicht eines Kauf- oder Mietinteressenten gilt analog, dass mein Suchwunsch an meine finanziellen Möglichkeiten, aber auch an meine tatsächlichen nach Prioritäten gewichteten Bedürfnisse angepasst wird.
So wünschen sich viele Interessenten beispielsweise ein Haus im Grünen mitten in der Innenstadt; der Makler hat die Aufgabe zu klären, ob für den Interessenten das Grüne oder die bestmögliche Infrastruktur wichtiger ist und/oder ob es Lagen gibt, die diese gegensätzlichen Wünsche soweit erfüllen, dass dies einen vernünftigen Kompromiss darstellt.
Der Makler hilft Ihnen nicht nur bei der Definition Ihrer eigenen Ziele, sondern übernimmt im konkreten Fall auch die Aufgabe, zwei Parteien, deren jeweiligen Vorstellungen nicht vollständig übereinstimmen, zu einem Kompromiss zu bewegen und damit erst den Verkauf bzw. die Vermietung zustande zu bringen. Die Parteien selbst sind in der Regel mangels Marktkenntnis und aufgrund häufig hoher Emotionalität im Zusammenhang mit der Durchsetzung ihrer eigenen Zielvorstellungen dazu nicht imstande.
Daneben kümmert sich der Makler um die Formalien und Abwicklung, wie z.B. Abklärungen mit dem Bauamt wegen evtl. Nutzungsänderungen, Anbauten und dem Grundbuchamt, dem Notar; teilweise auch Gespräche mit noch vorhandenen Mietern, Aufbereitung der Objektunterlagen für Finanzierungsanfragen des Kaufinteressenten etc..
Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Beauftragung eines Maklers ganz überwiegend zu höherer Übereinstimmung der Zielvorstellungen der Vertragsparteien führt und damit letztlich ein besseres Ergebnis erreicht wird.
Warum ist der Makleralleinauftrag so wichtig?
Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Makler einen Alleinauftrag erteilt.
Der Makleralleinauftrag
Mit dem Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu den Aktivitäten des Maklers zähle etwa, dass er auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichte der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stelle bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden.
Risiken ohne Makleralleinauftrag
Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichte einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er könne einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Werden, wie es bei Allgemeinaufträgen immer noch geschieht, verschiedene Makler parallel beauftragt, riskiere der mögliche Käufer, am Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie "zu Tode angeboten" werde. So sei immer wieder festzustellen, dass die gleiche Immobilie im Anzeigenteil der gleichen Zeitung mehrfach inseriert werde – teilweise sogar mit unterschiedlichen Preisen. Dies lasse weder das Objekt selbst noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.
Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu. Darauf sollte bei der immer komplizierteren Materie niemand leichtfertig verzichten.
Quelle: Immobilien Scout GmbH